Freitag, 8. Juni 2012

investorgo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ..." hinterlassen: Das zugrundeliegende BIT BRD-ARG hat beide Klauseln (http://unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/germany_argentina_sp.pdf), Artikel 10 erlaubt auch ein investor-state-Verfahren. Der Siemens-Sachverhalt war ein klarer ICSID-Fall. Strittig war nur, ob Siemens die 6 Monate Wartezeit verkürzen konnte, die im BIT vorgesehen ist. Dies wurde in diesem Fall bejaht, bei Wintershall vs Arg nicht (http://www.iisd.org/itn/2009/01/05/german-firm-fails-to-pass-jurisdictional-hurdle-in-claim-against-argentina-decision-provokes-questions-about-the-scope-and-applicability-of-mfn-protection). Ich könnte mir vorstellen, dass die Frage der grundsätzlichen Zulassung, wenn der Heimatstaat nicht will, noch enger gesehen wird. Beim BIT Italien-Argentinien liegt wohl ein investor-state-bit vor mit der Vorgabe, erst nach 18 Monten klagen zu können, wenn es auf dem gerichtlichen Wege nichts bringt.(http://unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/italy_argentina_it.pdf). Dieses dürfte uns nur in dem Punkt "Portfolioinvestition bei Staatsanleihen geschützt" helfen. Anderererseits sind bei einem Schiedsverfahren vorhergehende Entscheidungen nicht bindend. Gibt es denn Schiedsgerichtsverfahren, das jemals von der BRD eingeleitet oder befürwortet wurde? Von investorgo am 8. Juni

investorgo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ..." hinterlassen:

Das zugrundeliegende BIT BRD-ARG hat beide Klauseln (http://unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/germany_argentina_sp.pdf), Artikel 10 erlaubt auch ein investor-state-Verfahren. Der Siemens-Sachverhalt war ein klarer ICSID-Fall. Strittig war nur, ob Siemens die 6 Monate Wartezeit verkürzen konnte, die im BIT vorgesehen ist. Dies wurde in diesem Fall bejaht, bei Wintershall vs Arg nicht (http://www.iisd.org/itn/2009/01/05/german-firm-fails-to-pass-jurisdictional-hurdle-in-claim-against-argentina-decision-provokes-questions-about-the-scope-and-applicability-of-mfn-protection).
Ich könnte mir vorstellen, dass die Frage der grundsätzlichen Zulassung, wenn der Heimatstaat nicht will, noch enger gesehen wird.
Beim BIT Italien-Argentinien liegt wohl ein investor-state-bit vor mit der Vorgabe, erst nach 18 Monten klagen zu können, wenn es auf dem gerichtlichen Wege nichts bringt.(http://unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/italy_argentina_it.pdf).
Dieses dürfte uns nur in dem Punkt "Portfolioinvestition bei Staatsanleihen geschützt" helfen. Anderererseits sind bei einem Schiedsverfahren vorhergehende Entscheidungen nicht bindend.

Gibt es denn Schiedsgerichtsverfahren, das jemals von der BRD eingeleitet oder befürwortet wurde?



Von investorgo am 8. Juni 2012 09:10 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

Donnerstag, 7. Juni 2012

Deutschland muss sich zum ersten Mal als Beklagte vor dem Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) verantworten. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall empfindet die wasserrechtlichen Auflagen beim Bau seines Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg als zu hart.

ICSID-Verfahren: Vattenfall setzt bei Moorburg-Klage auf Mannheimer Swartling und Luther

Deutschland muss sich zum ersten Mal als Beklagte vor dem Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) verantworten. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall empfindet die wasserrechtlichen Auflagen beim Bau seines Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg als zu hart. Die geschätzten Mehrkosten in Höhe von 600 Millionen Euro will das Unternehmen nun vom Staat ersetzt haben und beruft sich dabei auf die internationale Energiecharta.Der eigentliche Streit spielt sich jedoch im Stadtstaat Hamburg ab. Im Sommer 2004 hatte Vattenfall angekündigt, dort ein Kohlekraftwerk errichten zu wollen. Die damals allein regierende CDU machte im Hamburger Senat den Weg für den Energiemulti frei, welcher daraufhin über 1,7 Milliarden Euro in den Kraftwerksneubau investieren wollte. Im November 2007 erteilte der Hamburger Senat unter Oberbürgermeister Ole von Beust (CDU) die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Kommunalwahl im Frühjahr 2008 sprachen CDU und Grüne auch über das Bauprojekt – konnten sich jedoch nicht zu einer endgültigen Lösung durchringen.
Weil Vattenfall das Scheitern des Vorhabens kommen sah, legte der Stromkonzern eine verwaltungsrechtliche Untätigkeitsklage ein. Die endgültige Baugenehmigung erteilte die neu konstituierte schwarze-grüne Senatsregierung erst im September 2008, allerdings nur unter strengen Auflagen. So verpflichtete die grüne Umweltsenatorin Anja Hajduk Vattenfall, nur eine bestimmte Menge an Elbwasser entnehmen zu dürfen, so dass das Steinkohlekraftwerk Moorburg an 250 Tagen im Jahr seine Leistung deutlich drosseln müsste. Ein aufwändiger Hybrid-Kühlturm hätte dieses Problem entschärft, würde aber weitere Investitionen im zweistelligen Millionenbereich voraussetzen.
Neben ihren verwaltungsrechtllichen Bemühungen strengte Vattenfall ab Herbst vergangenen Jahres weitere juristische Schritte an. Zwischenzeitlich war durch Medienberichte bekannt geworden, dass das Investitionsvolumen aufgrund der Verzögerungen von ursprünglich 2 auf 2,6 Milliarden Euro angestiegen sei. Der Konzern berief sich bei seinem Anspruch auf die Energiecharta (ECT), ein multinationales Vertragswerk, das sowohl Deutschland als auch Schweden ratifiziert haben. Ursprünglich diente das Abkommen der Sicherung des reibungslosen Energiehandels zwischen den Nachfolgestaaten der damaligen Sowjetunion und den europäischen Staaten. Zudem eröffnet es ausländischen Unternehmen den rechtlichen Schutz von getätigten Investitionen in einem der Mitgliedsstaaten. Die Verpflichtungen treffen jedoch nicht einzelne Bundesländer – wie in diesem konkreten Fall die Hansestadt Hamburg – sondern die Bundesrepublik Deutschland als Hoheitsträger.
Nachdem die Vattenfall-Beschwerde Pressemeldungen zufolge der Bundesregierung bereits seit Herbst 2008 vorlag und sich keine gütliche Einigung abzeichnete, erhob der Konzern im April eine Schiedsklage nach den ICSID-Verfahrensregeln. Das eigentliche Verfahren hat zum Zeitpunkt des Redaktionsschluss jedoch noch nicht begonnen. Aktuell müssen sich die beiden Parteien noch auf einen Obmann einigen, der dem Schiedsgericht vorsteht. (Marcus Jung)
Vertreter Vattenfall Europe
MANNHEIMER SWARTLING (Stockholm): Káj Hober (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
LUTHER (Hamburg): Dr. Richard Happ (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Bundesrepublik Deutschland
K&L GATES (Paris): Dr. Sabine Konrad (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Mit Mannheimer Swartling holte sich der schwedische Mutterkonzern eine der renommiertesten Kanzleien des nordischen Landes an die Seite. Ihre Stockholmer Praxis ist im Umgang mit internationalen Schiedsverfahren sehr erfahren. In Deutschland ist die Sozietät unter anderem in ihrer umwelt- und energierechtlichen Praxis ,Klimawandel’ für den Energiekonzern tätig.
Für wesentlich mehr Überraschung sorgt die Mandatierung der deutschen Vattenfall-Tochter, die als weiteren Parteivertreter Richard Happ wählte. Der junge Hamburger Luther-Anwalt ist einer der wenigen Experten hierzulande, der Konzerne, Institutionen und auch Staaten im Zusammenhang mit der ECT berät. So war er bereits 2002 an der Seite von Lettland in einem ECT-Fall gegen den schwedischen Öl-Konzern Nykomb gutachterlich tätig. Daneben ist er in diverse Schiedsverfahren im Zusammenhang mit der Energiecharta als Parteivertreter auf staatlicher Seite wie auch als Schiedsrichter eingebunden. Dem Vernehmen nach konnte Luther durch die Zusammenarbeit von Happ und dem Düsseldorfer Energierechtsteam schon weitere Kontakte zu größeren Energieversorgern knüpfen.
Das Bundeswirtschaftsministerium, dem hier die Federführung auf der Seite der Bundesrepublik oblag, entschied sich dem Vernehmen für Sabine Konrad, seit Juni Partnerin bei K&L Gates in Paris (mehr…). Konrad legte schon in ihrer Zeit als Lovells-Associate von Robert Hunter in Frankfurt einen Schwerpunkt auf internationale Schiedsverfahren. Dieser entwickelte sich in Richtung Investitionsschutz weiter, auch nachdem sie zu Dewey & LeBoeuf nach Paris gewechselt war. Zudem schenkte ihr die Bundesregierung im Herbst 2007 bereits das Vertrauen, als sie Konrad zu einer von vier ständigen deutschen Schiedsrichtern auf der ICSID-Liste benannte.
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 17. Juni 2009

um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück

Donnerstag, 7. Juni 2012

um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück



Richard Happ


 ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall klagt gegen die Schließung seiner Kernkraftwerke in Deutschland. Laut JUVE-Informationen hat das Unternehmen eine Schiedsklage vor dem Weltbankgericht ICSID eingereicht. Dort verlangt Vattenfall von der Bundesregierung Schadensersatz in Milliardenhöhe, weil er sich durch das Atomausstiegsgesetz schwer benachteiligt sieht. (ICSID Case No. ARB/12/12)

Richard Happ

Der deutsche Atomausstieg steht damit erstmals auf dem Prüfstand der Schiedsorganisation der Weltbank. Als ausländischer Investor kann sich Vattenfall auf die Verletzung von Investitionsschutzregeln, wie etwa der internationalen Energiecharta (ECT) berufen. Dieses Normenwerk schützt ausländische Unternehmen vor Eingriffen in Eigentumsrechte.

Mit seiner ICSID-Klage geht Vattenfall gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 sowie das zuvor vereinbarte Kernbrennstoffsteuergesetz vor. Laut Unternehmensangaben hatte Vattenfall im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung stark in seine Atomkraftwerke in Brunsbüttel und Krümmel investiert. Durch die Beschlüsse zum beschleunigten Atom-Ausstieg wurden diese Investitionen nach Klägersicht wertlos. Als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima hatte die Bundesregierung mehrere Atommeiler, darunter die beiden Vattenfall-Kraftwerke, stilllegen lassen.
Sabine Konrad


Sabine Konrad
Sabine Konrad


Sabine Konrad

Vattenfall war mit seinen Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe im November 2011 an die Presse gegangen. Aufgrund einer Anfrage der Partei Die Grünen im Deutschen Bundestag war seit dem Jahreswechsel bekannt, dass ein erneutes Schiedsverfahren zwischen Vattenfall und Deutschland möglich sei. Laut Schreiben aus dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium, das JUVE vorliegt, ließ die Bundesregierung jedoch eine Frist zur gütlichen Einigung Ende März verstreichen. In der Folge mehrten sich Pressestimmen, dass eine erneute Klage durch Vattenfall unmittelbar bevorstehe.

Das Bundeswirtschaftsministerium rief zum Mai eine eigene Geschäftsstelle ins Leben, die sich mit möglichen Schiedsverfahren infolge des Atomausstiegs beschäftigt. Diese wird geleitet von dem Ministerialdirektor Dr. Hans-Joachim Henckel. Vor wenigen Tagen bestätigte das Ministerium , dass diese Maßnahme “im Vorfeld einer möglichen Klage” ergriffen wurde. Aus prozesstaktischen Gründen wollte man sich zu bereits anhängigen Schiedsklagen jedoch nicht äußern.

Gegen den Atomausstieg hatte bereits E.on Verfassungsbeschwerde erhoben (mehr…). Auch RWE und Vattenfall behalten sich den Gang nach Karlsruhe ausdrücklich vor.

Vertreter Vattenfall AB und Vattenfall Europe
Mannheimer Swartling (Stockholm): Kaj Hobér (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Luther (Hamburg): Dr. Richard Happ (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Berlin): Keine Nennungen
Inhouse (Stockholm): Keine Nennungen

Vertreter Bundesrepublik Deutschland
K&L Gates (Frankfurt): Dr. Sabine Konrad, Lisa Richman (beide internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Berlin): Dr. Hans-Joachim Henckel (Leiter Geschäftsstelle Schiedsverfahren 13. Atomgesetznovelle, Ministerium für Wirtschaft und Technologie)

ICSID-Schiedsgericht – noch nicht konstituiert

Hintergrund: Im Wesentlichen gleicht die Konstellation der rechtlichen Vertreter der des sogenannten Moorburg-Verfahrens (mehr…). Seinerzeit hatte Vattenfall, vertreten durch ein deutsch-schwedisches Team von Mannheimer Swartling und Luther, Schadensersatz in Höhe von 600 Millionen Euro verlangt. Der Bund setzte seinerzeit auf K&L Gates.

Auch damals beriefen sich die Kläger auf Normen des Investitionsschutzes, hier die Internationale Energiecharta. Das damalige ICSID-Verfahren wurde 2010 durch einen Vergleich beendet (mehr…). Mannheimer Swartling ist weiterhin eine der Hauskanzleien des Staatskonzerns Vattenfall. Trotz eines Führungswechsels in der Stockholmer Konzernrechtsabteilung war die schwedische Top-Kanzlei beim Vorgehen gegen einen europäischen Staat gesetzt. Auch deutsche Anwälte von Mannheimer Swartling sollen dem Vernehmen nach in das ICSID-Verfahren eingebunden sein.

Dagegen haben sich die internationalen Schiedspraxen von Luther und K&L Gates seit dem ersten Rechtsstreit sprunghaft weiterentwickelt. So hat sich Luther im Vorjahr zur Gründung einer eigenen Praxisgruppe Internationale Schiedsverfahren unter Leitung der Partner Dr. Richard Happ und Dr. René-Alexander Hirth entschieden. In der deutschen Schiedsszene hat sich Happ innerhalb weniger Jahre einen herausragenden Ruf für Investitionsschutzstreitigkeiten erworben. Schon als Senior Associate begleitete er ein ICSID-Verfahren gegen die Ukraine mit (mehr…) und betreut aktuell für einen Investor ein Verfahren gegen Albanien. Zudem ist Happ auch als Schiedsrichter in großen energierechtlichen Verfahren gefragt.

Auch die andere Parteivertreterin, Dr. Sabine Konrad, war im ersten ICSID-Verfahren für den Bund tätg. Die K&L Gates-Partnerin gehört seit 2007 zu den vier ständigen deutschen Schiedsrichtern auf der ICSID-Liste – anfangs arbeitete sie noch als Senior Associate bei Lovells (heute Hogan Lovells). Für K&L Gates ist Konrads Praxis ein wichtiges Bindeglied in der globalen Schiedspraxis, denn sie pendelt zwischen Frankfurt und Washington, dem Sitz des Weltbankschiedsgerichts. So ist Konrad unter anderem von Fraport im Zusammenhang mit einem missglückten Terminalprojekt auf den Philippinen mandatiert (mehr…) und berät den Flughafenbetreiber auch im – in Deutschland gänzlich unbeachteten – Folgeschiedsverfahren.

Die Frankfurter Schiedspraxis von K&L Gates wuchs im vergangenen Herbst um Dr. Johann von Pachelbel, ehemals Partner bei Mannheim Swartling (mehr…). Von Pachelbel gehörte zu den Anwälten, die Vattenfall im Moorburg-Verfahren vertraten. Dass er nun im Team von K&L Gates gegen seine frühere Mandantin auftritt, gilt als ausgeschlossen, denn ein möglicher Interessenkonflikt muss intern bereits bei seiner Partnerwahl besprochen worden sein. In solchen Fällen ist es innerhalb internationaler Schiedspraxen üblich, mit sogenannten Chinese Walls zu arbeiten. (Marcus Jung)

 http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2012/06/icsid-klage-vattenfall-fordert-mit-luther-milliardenschaden-vom-bund-zuruck