tag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post7994666508530288500..comments2018-10-25T06:07:31.276-07:00Comments on rolfs-bit-icsid-blog: Staatsanleihen stellen ferner "Kapitalanlagen" im Sinne des deutschgriechischen BIT von 1961 dar.Unknownnoreply@blogger.comBlogger10125tag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-32623000508306740882012-08-14T05:06:55.664-07:002012-08-14T05:06:55.664-07:00DJ ANLEIHE-AUKTION/Griechenland mit Rekordvolumen ...DJ ANLEIHE-AUKTION/Griechenland mit Rekordvolumen bei Kurzläufern<br /><br /><br />Griechenland hat am Dienstag bei der Auktion 13-wöchiger Schuldtitel 4,063 Milliarden Euro eingenommen und damit so viel wie seit 2010 nicht mehr mit kurz laufenden Papieren. Wegen am 20. August fällig werdender Anleihen über 3,1 Milliarden Euro stand das Land unter Zugzwang, sich angesichts leerer Kassen, die für die Rückzahlung benötigten Mittel zu besorgen. Im Vorfeld war ein Platzierungsvolumen von 3,125 Milliarden Euro genannt worden, wobei Marktteilnehmer im Maximum einen tatsächlichen Platzierungserlös von 5 Milliarden Euro für möglich gehalten hatten.......<br /><br />Kontakt zum Autor: maerkte.de@dowjones.com<br /><br />DJG/DJN/gos<br /><br />(END) Dow Jones Newswires<br /><br />August 14, 2012 05:34 ET (09:34 GMT)<br /><br /><br />....also Griechenland kann kurzfristig Geld aufnehmen, um die am 20. August endfällige Anleihe zurückzuzahlen. Es bestand also auch keine Notwendigkeit zur Zwangsenteignung der Kleinanleger zum früheren Zeitpunkt.<br />Hallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-1656749131098332462012-08-09T08:35:46.316-07:002012-08-09T08:35:46.316-07:00Die gesamten Klagekosten belaufen sich auf ca. gut...Die gesamten Klagekosten belaufen sich auf ca. gut 500.000 €<br />Über die Aufteilung selbiger entscheidet das Gericht in seiner Verhandlung.<br /><br />Wenn alle mitmachen werden das nur 0,5 % vom Nominalwert der geCATen Anleihen!!!<br /><br />Die Vorzüglichkeit einer ICSID Klage wurde hier ja nun schon ausgiebig erörtert...Hallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-86601603893709838142012-08-09T08:34:53.607-07:002012-08-09T08:34:53.607-07:00Newsletter 6 / Griechenland Anleihen
Sehr geehrt...Newsletter 6 / Griechenland Anleihen <br /> Sehr geehrte Damen und Herren, <br />during sterben Diskussion um Die Zukunft Griechenlands Immer unsachlicher zu Werdener scheint, und Europaweit politiker Den Fall Griechenland Nützen, ähm Auf mehr Oder Weniger populistische Weise Ihr Eigenes Profil zu Schärfen, Arbeiten Wir Weiter mit Hochdruck ein weiteren Klagemöglichkeiten in BEZUG Auf Den zwangsweisen Schuldenschnitts Griechenlands.<br /><br />Umfrage bezüglich der Zahlungsbereitschaft startet heute <br /><br />Auf Unserer Homepage Finden she seit heute Eine Umfrage bezüglich der Zahlungsbereitschaft jedes Einzelnen bezüglich Einer Klage Vor dem Internationalen Schiedsgericht Auf grundlage des bilateralen Investitionsschutzabkommens Zwischen Deutschland und Griechenland. Wir gebissen Alle Interessierten hieran teilzunehmen und individuelle Zahlungsbereitschaft your Maximale anzugeben. Nur WENN Wir Wissen, Wie Viel JEDER von IHNEN maximal zu zahlen Bereit IST, Konnen Wir abschätzen, ob Wir Genügend Geld zusammenbekommen, um KONNEN Ein Schiedsverfahren einleiten zu. Nach Einer Frist von Zwei Wochen Werdener Wir Ein erstes Zwischenergebnis renowned geben KONNEN und Allen Éinen Konkreten Finanzierungsvorschlag unterbreiten. Wir streben ein, sterben individuell zu leistenden Beiträge An den Nennwert der umgetauschten Anleihen zu koppeln. <br />Mit der Teilnahme an der Umfrage IST Noch keine Zusage Ihrerseits Konkrete An der Klage Verbunden. Wir Werdener sterben daten Vertraulich behandeln, Nicht ein Dritte weitergeben und nach Beendigung der Umfrage This unwiderruflich löschen. <br />Die Umfrage Finden she Unter folgendem Link: http://sdk.org/bit.php. Müssen she Sich zuvor jedoch im Mitgliederbereich einloggen. Nach Absenden der DEM-daten erhalten she Ein E-Mail von UNS. Wir gebissen SIE, Höhle Darin enthaltenen Bestätigungslink anzuklicken, um UNS zu Confirm your daten. Of this Verfahren IST nötig, um missbrauch ausschließen zu konnen. SdK- Geschäftsführung Hackenstr. 7b 80331 München Tel:. (089) 20 20 846 0 Fax: (089) 20 20 846 10 E- Mail: info@sdk.orgHallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-21143278755148059942012-07-24T08:29:31.892-07:002012-07-24T08:29:31.892-07:00Die Klage wurde sowohl von italienischen Staatsang...Die Klage wurde sowohl von italienischen Staatsangehörigen<br />als auch ihrer in Luxemburg ansässigen Holding eingereicht<br />und ist ein Beispiel dafür, dass richtige Strukturierung einer<br />Investition den Schutz im Streitfall verdoppeln kann.<br />3. Neues Investitionsschutzabkommen mit Angola<br />Am 1. März 2007 ist das Investitionsschutzabkommen<br />zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Angola<br />vom 30. Oktober 2003 in Kraft getreten. Es bestehen jetzt<br />Investitionsschutzabkommen mit 121 Staaten.<br />Das Abkommen weicht in einigen wichtigen Punkten<br />vom deutschen Muster-Investitionsschutzabkommen ab.<br />Erstens schützt das Abkommen als „Investitionen“ nur<br />Vermögenswerte, die in Übereinstimmung mit nationalem<br />Recht angelegt werden. Diese eigentlich verständliche<br />Bestimmung ist inbesondere dann problematisch, wenn<br />nationale Gerichte unter staatlichem Einfluß stehen und<br />dann z.B. einen Vertrag zwischen Staat und Investor als<br />rechtswidrig beurteilen. Zweitens ist das Abkommen nicht<br />auf Streitigkeiten anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten<br />entstanden sind. Drittens, und das ist am wichtigsten, legt<br />Artikel 9 Abs. 3 fest, dass der Investor im Streitfall nicht<br />mehr ein internationales Schiedsgericht anrufen kann, wenn<br />ein nationales Gericht in der Angelegenheit bereits eine<br />Sachentscheidung gefällt hat. Ohne die Möglichkeit eines<br />internationalen Schiedsverfahrens an einem neutralen Ort<br />Außenwirtschafts- und Investitionsschutzrecht<br />ist der Rechtsschutz aber faktisch wertlos. Daher sollte man<br />im Streitfall seine Optionen sorgfältig abwägeHallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-36180267627953155612012-07-24T08:28:50.908-07:002012-07-24T08:28:50.908-07:00Wir werden künftig regelmäßig auf praxisrelevante ...Wir werden künftig regelmäßig auf praxisrelevante Schiedssprüche,neue Verfahren, Veranstaltungen sowie sonstige interessante Entwicklungen im Bereich „Investitionsschutzrecht“<br />hinweisen. Deutschland hat bilaterale Investitionsschutzabkommen<br />mit über 50 Staaten geschlossen. Diese zwischenstaatlichen<br />Verträge bieten deutschen Investoren Schutz im Ausland vor diskriminierenden Gesetzen oder anderen Maßnahmen von Seiten staatlicher Behörden. Im Regelfall<br />kann Schadensersatz direkt vor dem International Centre for<br />the Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington<br />eingefordert werden. Die in dieser Ausgabe beschriebenen<br />geplanten Neuregelungen für Ausländer in Thailand könnten<br />möglicherweise ICSID-Verfahren auslösen. Diese Ausgabe<br />behandelt die folgenden Themen:<br />1. Siemens gewinnt ICSID-Verfahren gegen Argentinien<br />Am 6. Februar 2007 hat das ICSID-Schiedsgericht im Verfahren<br />Siemens AG/Argentinien (Case ARB/02/08) seinen<br />Schiedsspruch erlassen. Das Verfahren fand auf der Grundlage<br />des deutsch-argentinischen Investitionsschutzvertrages<br />statt. Das Schiedsgericht bestand aus Dr. Andrés Rigo Sureda<br />(Spanien) als Vorsitzenden sowie Judge Charles Brower (US)<br />und Herrn Professor Domingo Bello Janeiro (Spanien) als<br />parteiernannte Schiedsrichter. Den Schiedsspruch können Sie<br />unter www.investmentclaims.com herunterladen.<br />Das Verfahren resultiert aus einem Streit, nachdem Argentinien<br />durch Dekret einen Vertrag mit einer Siemens-Tochter<br />über die Errichtung eines Grenzkontrollsystems und die Ausgabe<br />von Personalausweisen gekündigt hatte. 2002 erhob<br />Siemens Klage vor dem ICSID. Das Verfahren ruhte zwischen<br />2004 und 2005 einige Zeit, weil Argentinien (letztlich<br />erfolglos) einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden<br />gestellt hatte.<br />Das Schiedsgericht befand, dass die Kündigung des Vertrages<br />einer Enteignung gleichkomme. Ferner entschied es (u. a.),<br />dass die von Argentinien vor der Kündigung mit erheblichem<br />Druck versuchte Neuverhandlung des Vertrages gegen die<br />Verpflichtung zur Gewährung von „ständigem Schutz und<br />Sicherheit“ (most constant protection und security) verstoße.<br />Das Schiedsgericht wies die Behauptung, Argentinien habe die<br />sog. „umbrella clause“ (Schirmklausel) des Vertrages verletzt,<br />zurück. Die Schirmklausel erfasse nur Verträge, die zwischen<br />Staat und Investor abgeschlossen wurden. Vorliegend hatte<br />aber nicht Siemens, sondern eine Tochtergesellschaft den Vertrag<br />abgeschlossen. Damit weicht das Schiedsgericht von<br />der Rechtsauffassung anderer Schiedsgerichte (z.B. CMS v.<br />Argentinien) ab, derzufolge ein Gesellschafter auch die Verletzung<br />eines zwischen Staat und Gesellschaft geschlossenen<br />Vertrages rügen kann.<br />Das Schiedsgericht sprach Siemens eine Entschädigung<br />in Höhe von ca. 217 Mio. US-$ zu. Einen Anspruch auf<br />Ersatz entgangener zukünftiger Gewinne verneinte es<br />hingegen.<br />2. Europäische Minenbesitzer verklagen Südafrika<br />Presseberichten (die US-amerikanische Investment Treaty<br />News) zufolge haben europäische Minenbesitzer Südafrika<br />wegen der innerstaatlichen Gesetzgebung zur Förderung<br />der farbigen Bevölkerung verklagt. Unter dem Mineral and<br />Petroleum Resources Development Act müssen Minenbesitzer<br />ihre Rechte umstellen und angeblich weitgreifende<br />Maßnahmen zur Förderung der farbigen Minderheit durchführen,<br />z.B. einen Teil ihrer Anteile verkaufen. Das Verfahren<br />wurde vom ICSID am 8. Januar 2007 als 103. Verfahren<br />registriert.<br />n.Hallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-23733021235540785772012-07-13T00:59:49.987-07:002012-07-13T00:59:49.987-07:00Wer bei dieser unabhängigen Klage nicht dabei ist,...Wer bei dieser unabhängigen Klage nicht dabei ist, bekommt keine neue Chance auf eine kostengünstige Rechtsprechung. Ein ICSID Urteil gilt quasi weltweit, auch in Griechenland selbst.<br /><br />Derjenige kann denn ja die nächsten 10 Jahre in Griechenland klagen...Hallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-30420378226437009992012-07-12T00:25:42.810-07:002012-07-12T00:25:42.810-07:00Kleine Mathe-aufgebe: 500.000 € bei 100 Mio. sind ...Kleine Mathe-aufgebe: 500.000 € bei 100 Mio. sind ? %Hallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-86653268673253528452012-07-12T00:01:06.419-07:002012-07-12T00:01:06.419-07:00Von der Sdk wurden hier die gesamten Gerichtskoste...Von der Sdk wurden hier die gesamten Gerichtskosten aufgestellt!<br /><br />Wie das Gericht die Kosten verteilt, lässt sich nicht genau vorhersagen...Hallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-86056483954628746342012-07-11T23:54:19.827-07:002012-07-11T23:54:19.827-07:00Da das BIT keinen direkten Anspruch auf Tätigwerde...Da das BIT keinen direkten Anspruch auf Tätigwerden der Bundesrepublik für so einen Fall vorsieht, müsste eine solche Tätigkeitsklage über das Grundgesetz in Verbindung mit sogenannten Schutzpflichten des Staates abgeleitet werden. Dies scheint aus Sicht der Anwälte jedoch hier kaum möglich zu sein. Da die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des<br />Bundesverwaltungsgerichtes festlegt, dass die Bundesrepublik in Bezug auf die Frage, wie Sie Ihren Bürgern im Ausland Rechtsschutz verschafft, ein weites politisches Ermessen zusteht, ist davon auszugehen, dass die aus unserer Sicht etwas „substanzlose“ Begründung der Währungsstabilität für ein Ausbleiben von gerichtlichen Anstrengungen ausreicht.<br />Es ist aus Sicht der SdK daher ratsam, den direkten Weg zu verfolgen, und direkt im Wege einer Klage vor dem Schiedsgericht die Ansprüche geltend zu machen. Hierzu werden wir nun zunächst noch kleinere juristische Details mit unseren Anwälten abklären, und innerhalb der kommenden sechs bis acht Wochen eine Klage vorbereiten.<br />Die Klage wird jedoch nur finanzierbar sein, wenn möglichst viele Klagewillige sich an dieser Klage beteiligen. Wir werden daher in der kommenden Woche eine Umfrage unter den Betroffenen starten, wie hoch die Zahlungsbereitschaft prinzipiell jedes einzelnen ist. Damit gehen Sie noch keine Verpflichtung ein, auch an der Klage teilzunehmen. Vom Ergebnis dieser Umfrage hängt dann ab, wie viel jeder einzelne zu der Klage beisteuern muss. Aktuell rechnen wir nur für gerichtliche Prüfung durch das Schiedsgericht, ob die Klage durch die einzelnen Investoren zulässig ist, mit Kosten von insgesamt ca. 280.000 – 350.000 Euro. Weiter Kosten würden im Laufe des Verfahrens hinzukommen. Ein Verhandlungstag würde dann ca. 12.000 – 18.000 Euro kosten. Da das Schiedsgericht in der Kostenfrage völlig frei ist zu entscheiden, wer welche Kosten zu tragen hat, können wir Ihnen leider keine genaueren Zahlen liefern. Da die Anzahl der SdK Mitglieder, welche durch die Griechenlandumschuldung betroffen ist, bei mittlerweile weit über 1000 liegt, welche ein Nominalvolumen von über 100 Mio. Euro an Altanleihen halten, wäre die Kostenbelastung für den einzelnen jedoch verkraftbar, sofern möglichst viele Betroffenen sich an der Klage beteiligen.Hallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1491700609951126574.post-74904397614679083622012-07-11T23:53:15.805-07:002012-07-11T23:53:15.805-07:00Klage auf Grundlage des BIT
Mittlerweile liegt un...Klage auf Grundlage des BIT<br /><br />Mittlerweile liegt uns ein Gutachten der von uns beauftragter Anwälte, bezüglich einer Klagemöglichkeit für betroffene deutsche Anleiheinhaber, in Bezug auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen (BIT) zwischen Deutschland und Griechenland vor.<br />Gemäß dem Gutachten bestehen sehr gute Chancen, dass Griechenland im Rahmen eines Schiedsverfahrens, auf Grundlage des BIT, dazu verurteilt werden würde, an die betroffenen Anleiheinhaber, welche dem Schuldenschnitt nicht zugestimmt haben, Schadensersatz zu leisten. Jedoch ist nicht absehbar, ob aufgrund des Investitionsschutzvertrags auch einzelne Investoren Ihre Ansprüche geltend machen können, da das BIT zwischen Deutschland und Griechenland ein so genanntes „State-to-State“ Verfahren vorsieht. Dies bedeutete, dass gemäß dem Wortlaut des Investitionsschutzvertrages zunächst einmal die Bundesrepublik Deutschland Griechenland auffordern müsste, an die deutsche Staatsbürger, welche vom Schuldenschnitt betroffen sind, zu entschädigen. Passiert dies nicht, so könnte die Bundesrepublik Deutschland Griechenland vor dem Schiedsgericht auf Zahlung von Entschädigungszahlungen verklagen. Die Bundesrepublik lehnt dies aktuell jedoch mit dem Hinweis auf die Gefährdung der Währungsstabilität ab.<br />Nun muss der Wortlaut des BIT nicht zwingend bedeuten, dass hier nur ein „State-to-State“ Verfahren möglich ist. Aufgrund zahlreicher neuer Verträge, welche Griechenland seit Abschluss des BIT vor 50 Jahren geschlossen hat, gibt es gute Gründe, das BIT so auszulegen, dass auch der einzelne Investor klageberechtigt ist. Unsere Anwälte gehen jedoch aktuell davon aus, dass es eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit für eine für uns positive Auslegung durch das Schiedsgericht besteht. Jedoch gibt es in diesem Zusammenhang noch keine vergleichbaren Urteile durch das Schiedsgericht.<br />Ferner wurde von unseren Anwälten noch geprüft, ob eventuell ein Anspruch deutscher Gläubiger besteht, auf Tätigwerden der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des BIT. Diesen Anspruch könnte man generell vor einem deutschen Gericht geltend machen. Da das BIT grundsätzlich ein „State-to-State“ Verfahren vorsieht, wäre die Bundesrepublik ohne Zweifel der geeignetste Kläger. Da sich Bundesrepublik jedoch weigert, ein Verfahren einzuleiten, stellt sich die Frage, ob die Geschädigten Anleiheinhaber die Bundesrepublik dazu „zwingen“ können.Hallohttps://www.blogger.com/profile/14104638228655464275noreply@blogger.com