Samstag, 12. Mai 2012

Klage vorm LG Frankfurt aus Verstoss gegen das BIT GRI-DE ? // funktioniert das ? ....meinungen....kommentare....

Klage vorm LG Frankfurt aus Verstoss gegen das BIT GRI-DE ? // funktioniert das ? ....meinungen....kommentare....



Donnerstag, 10. Mai 2012


Klage vorm LG Frankfurt aus Verstoss gegen das BIT GRI-DE ?

"Noch vor der Sommerpause reichen wir Klage beim Landgericht Frankfurt ein", berichtet Andreas Lang, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth in Frankfurt, die eine hohe zweistellige Zahl geschädigter Anleger mit Griechenland-Papieren im Wert von 6,5 Millionen Euro vertritt. Diese Anleger wollen das Land wegen des Verstoßes gegen das Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Griechenland verklagen. Nach dem seit den sechziger Jahren geltenden Abkommen sollen Anleger vor politischen Risiken des anderen Landes geschützt werden. Demnach dürften Anleger nur gegen Entschädigung im Wert der Kapitalanlage enteignet werden, und zwar unverzüglich oder im Voraus, sagt Lang. Daraus leitet er einen Klagegrund ab, da der Zwangsumtausch nur einen Bruchteil des ursprünglichen Anlagewerts entschädigte und der Großteil der Bonds erst in 20 bis 25 Jahren zurückgezahlt werden soll.


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eine Stellungnahme von einem Experten:

Hallo Rolf,
keine Ahnung ob das geht. Habe in den letzten 10 Jahren wo ich mich mit BITs beschäftige, aber noch nirgendwo von dieser Idee (direkte Klage vor deutschem Gericht aufgrund BIT) gelesen.
Gruß

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Donnerstag, 10. Mai 2012

Klage vorm LG Frankfurt aus Verstoss gegen das BIT GRI-DE ?

"Noch vor der Sommerpause reichen wir Klage beim Landgericht Frankfurt ein", berichtet Andreas Lang, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth in Frankfurt, die eine hohe zweistellige Zahl geschädigter Anleger mit Griechenland-Papieren im Wert von 6,5 Millionen Euro vertritt. Diese Anleger wollen das Land wegen des Verstoßes gegen das Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Griechenland verklagen. Nach dem seit den sechziger Jahren geltenden Abkommen sollen Anleger vor politischen Risiken des anderen Landes geschützt werden. Demnach dürften Anleger nur gegen Entschädigung im Wert der Kapitalanlage enteignet werden, und zwar unverzüglich oder im Voraus, sagt Lang. Daraus leitet er einen Klagegrund ab, da der Zwangsumtausch nur einen Bruchteil des ursprünglichen Anlagewerts entschädigte und der Großteil der Bonds erst in 20 bis 25 Jahren zurückgezahlt werden soll.

Der Autor ist Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien

Der Schutz privatrechtlicher Vereinbarungen

In den vorangehenden Beiträgen wurden die klassischen Schutzrechte der bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) dargestellt. Diese werden in manchen Staatsverträgen inhaltlich noch erweitert.

Klausel. Hat etwa ein Gaststaat Investoren aus anderen Staaten weitergehende Rechte eingeräumt, als sie dem österreichischen Investor zugute kommen, so kann sich auch ein österreichischer Investor dank einer Meistbegünstigungsklausel auf diese fremden Rechte berufen.

Damit soll verhindert werden, dass Gaststaaten Schutzrechte an einzelne Staaten selektiv verteilen. Begünstigungen, die aus einer Freihandelszone, Zollunion oder einer Wirtschaftsgemeinschaft herrühren oder durch multilaterale Investitionsschutzabkommen eingeräumt werden, sind jedoch von dieser Meistbegünstigungsklausel ausgenommen.

Um den völkerrechtlichen Schutz der BIT noch weiter zu fassen, werden manche Staatsverträge um "Umbrella"- Klauseln erweitert. Dadurch werden nicht nur typische staatliche Handlungen den Auflagen der BIT unterstellt, sondern auch Situationen, in denen der Staat wie ein Privater unternehmerisch handelt. Hat also ein österreichischer Investor mit seinem Gaststaat direkt einen Vertrag geschlossen, können auch die daraus resultierenden Rechte und Pflichten dem Schutz des völkerrechtlichen BIT unterstehen. Wie weitreichend dieser Schutz gilt, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Bemerkenswert ist ebenso, dass BIT nicht nur die Investition an sich schützen sollen, sondern auch den damit verbundenen Geldtransfer aus und in den Gaststaat.

Dafür sorgen die Transfergarantien, die gewährleisten sollen, dass investitionsbezogene Zahlungen in einer Währung zum am Markt geltenden Wechselkurs und ohne Verzögerung transferiert werden können. Diese Zahlungen umfassen etwa das Investitionskapital, Erträge, Darlehensrückzahlungen, Lizenzgebühren, Erlöse aus Liquidationen oder auch persönliche Einkommen von Beschäftigten aus dem Ausland.

Der Autor ist Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien



Von Hallo am 10. Mai 2012 09:19 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

weiteres Lesefutter zu BITs: Bilaterale Investitionsabkommen (BITs) der Bundesrepublik Deutschland:

weiteres Lesefutter zu BITs: Bilaterale Investitionsabkommen (BITs) der Bundesrepublik Deutschland:

Anbei eine Studie zur Meistbegünstigungsklausel zu ALLEN BIT's des Gaststaates:
Mit Vergleichsurteile zum BIT Shopping!

opus.kobv.de/ubp/volltexte/2005/612/pdf/BITSStudie.pdf

Seite 97

Diese Studie deckt sich mit der Dissertation von Herrn Adrien von Breitenstein! Danach können wir uns, in der Vertragsauslegung, immer auf das vorteilhafteste BIT von Griechenland berufen!!!

 Bilaterale Investitionsabkommen (BITs) der Bundesrepublik Deutschland:
Auswirkungen auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Regulierung in Zielländern und Modelle zur Verankerung der Verantwortung transnationaler Konzerne
Jan Ceyssens
Nicola Sekler
Studie erstellt im Rahmen eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekts an der Universität Potsdam

Mittwoch, 9. Mai 2012

Lesevorschlag: Investors vs. Greece: The Greek 'Haircut' and Investor Arbitration Under BIT's Ioannis Glinavos University of Reading April 05, 2012

nvestors vs. Greece: The Greek 'Haircut' and Investor Arbitration Under BIT's


Ioannis Glinavos


University of Reading


April 05, 2012


Abstract:     
According to the Financial Times (James Wilson & Gerrit Wiesmann 12.3.2012) German investors were seeking lawsuits over the Greek debt swap, immediately after it was set in motion in March 2012. According to reports, a German law firm was preparing lawsuits against banks and the Greek state on behalf of holders of Greek bonds who have been forced to take part in Greece’s €206bn debt swap. The Hamburg law firm claimed that there were some 200 expressions of interest in joining a class-action suit. This development follows the decision by Greece to trigger Collective Action Clauses (CAC) that were added to bonds issued under Greek law. The clauses force all bondholders to go along with the decision by the majority of the debt’s owners – including banks, insurers and pension funds – to agree to the swap. The possibility of legal action over imposed 'haircuts' to sovereign debt is seen by many as an alternative strategy for seeking compensation instead of relying on payments from Credit Default Swaps. A legal precedent is offered by Argentina which defaulted on its sovereign debt in December 2001, prompting over 180,000 Italian bondholders to file a class action, known as Abaclat v Argentina, claiming a violation of their rights under a bilateral investment treaty. This paper discusses options in the courts and international investment arbitration for investors who have suffered losses on the Greek restructuring of March 2012. The paper considers the precedents available under bilateral investment treaties (especially the Germany-Greece BIT of 1961), European Law (including the ECHR) and the Greek courts. The paper concludes by offering an assessment of the chances of success of claims under each of the above headings.

[Please note that this is an early draft of this paper - contact the author for updates and permission to quote]

Number of Pages in PDF File: 17
Keywords: Greece, Germany, Investors, Arbitration, BIT, haircut, sovereign debt, investor protection, Collective Action Clause
JEL Classifications: A12, P26, P48
Working Paper Series 

Montag, 30. April 2012

ach dem polnischen BIT mit GR ist ein direkter Anruf des Schiedsgerichtes möglich, wenn der Staat sich 6 Monate lang nicht rührt; http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/greece_poland.pdf , Artikel 10.

investorgo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Norddeutsche Anwälte sehen u.a. folgende Sachverha..." hinterlassen:

Mit der Meistbegünstigungsklausel im BIT ist es nach dieser Dissertation (Breitenstein, ENTWICKLUNGSORIENTIERTE AUSLEGUNG
EINER INVESTITION i. S. d. ART. 25 ICSID http://www.gbv.de/dms/buls/68508048X.pdf) , Seite 72 und 91, erfolgreich gelungen, sich auf die jeweils günstigsten Klauseln in allen Bits des entsprechenden Landes zu berufen.
Nach dem polnischen BIT mit GR ist ein direkter Anruf des Schiedsgerichtes möglich, wenn der Staat sich 6 Monate lang nicht rührt; http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/greece_poland.pdf , Artikel 10.

Das klingt doch für uns sehr positiv.
Von den "alten" EU-Länder hat wohl nur D ein BIT mit GR, (http://archive.unctad.org/Templates/Page.asp?intItemID=2344&lang=1).



Von investorgo am 30. April 2012 16:15 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

Mittwoch, 18. April 2012

that it accounts for 78 percent of all cases brought against G-20 countries in the World Bank's International Centre for Settlement of Investment Disputes. ICSID has issued awards totaling nearly $1 billion in cases so far against Argentina, which it refuses to respect.

In Case You Missed It:
The Examiner
Obama should not reward Argentina's bad behavior
By Robert J. Shapiro
April 17, 2012
In the wake of yesterday's move by the Argentine government to nationalize the Spanish oil company YPF/Repsol, Latin America's third-largest economy has provoked a new round of sanctions and consternation from the international community. This comes after many governments and international organizations have expressed their extreme displeasure with Argentine policy over the past year.
The Office of the U.S. Trade Representative, or USTR, recently revoked Argentina's preferential trade status, citing the country's refusal to respect the World Bank and pay $300 million in restitution to American investors. As a beneficiary, Argentina exported $477 million of goods to the U.S. duty-free last year.
So egregious is Argentina's disregard for international law and covenants that it accounts for 78 percent of all cases brought against G-20 countries in the World Bank's International Centre for Settlement of Investment Disputes. ICSID has issued awards totaling nearly $1 billion in cases so far against Argentina, which it refuses to respect.
Robert J. Shapiro, co-chairman of American Task Force Argentina, is chairman of Sonecon and former undersecretary of commerce in the Clinton administration.
Click here to view the full article.
Click here to view an image of the full article in today's Examiner.