in 20 Punkten fasst Prof Sandrock in RiW 7/2011 sein Ergebnis zusammen:
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Professor Dr. Otto Sandrock, LL.M. (Yale), Rechtsanwalt, Münster/Düsseldorf
Ersatzansprüche geschädigter deutscher Inhaber von griechischen Staatsanleihen
Die
griechische Finanzkrise 2010-2012 mündete in zwei "Rettungspakete" für
Griechenland (im Sommer 2010 und im Februar 2012), an denen sich die
Staaten der EURO-Zone und der IWF gemeinsam mit der EZB beteiligten. Die
beiden Rettungspakete veranlassten Griechenland im März 2012, seinen
privaten Gläubigern ein Umtauschangebot (Invitation Memorandum) zu
unterbreiten, kraft dessen diese auf 53,5 % des Nennwerts ihrer Anleihen
verzichten sollten. Für die restlichen 46,5 % des Nennwerts sollten die
Gläubiger neue Staatsanleihen, Schuldscheine sowie Besserungsscheine
erhalten. Man schätzt, das Umtauschangebot habe zu einem finanziellen
Verlust von etwa 75 %-80 % des Nennwerts dieser Anleihen geführt. Etwa
96,9 % aller privaten Gläubiger, einschließlich der deutschen, nahmen
dieses Angebot dennoch an. Umgekehrt gingen etwa 3,1 % der Gläubiger,
darunter wiederum deutsche, auf dieses Angebot nicht ein (sog. hold out
creditors). Die Staatsanleihen dieser hold out-Gläubiger repräsentieren
ca. 5,5 Mrd. €. Die hold out-Gläubiger fühlen sich durch das griechische
Angebot geschädigt. Daher stellt sich für sie die Frage, ob sie mit
Erfolg Ersatzansprüche gegen Griechenland geltend machen können. Der
folgende Beitrag geht auf die vielfältigen, komplizierten Rechtsfragen
in diesem Zusammenhang ein.