Donnerstag, 7. Juni 2012

Deutschland muss sich zum ersten Mal als Beklagte vor dem Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) verantworten. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall empfindet die wasserrechtlichen Auflagen beim Bau seines Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg als zu hart.

ICSID-Verfahren: Vattenfall setzt bei Moorburg-Klage auf Mannheimer Swartling und Luther

Deutschland muss sich zum ersten Mal als Beklagte vor dem Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) verantworten. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall empfindet die wasserrechtlichen Auflagen beim Bau seines Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg als zu hart. Die geschätzten Mehrkosten in Höhe von 600 Millionen Euro will das Unternehmen nun vom Staat ersetzt haben und beruft sich dabei auf die internationale Energiecharta.Der eigentliche Streit spielt sich jedoch im Stadtstaat Hamburg ab. Im Sommer 2004 hatte Vattenfall angekündigt, dort ein Kohlekraftwerk errichten zu wollen. Die damals allein regierende CDU machte im Hamburger Senat den Weg für den Energiemulti frei, welcher daraufhin über 1,7 Milliarden Euro in den Kraftwerksneubau investieren wollte. Im November 2007 erteilte der Hamburger Senat unter Oberbürgermeister Ole von Beust (CDU) die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Kommunalwahl im Frühjahr 2008 sprachen CDU und Grüne auch über das Bauprojekt – konnten sich jedoch nicht zu einer endgültigen Lösung durchringen.
Weil Vattenfall das Scheitern des Vorhabens kommen sah, legte der Stromkonzern eine verwaltungsrechtliche Untätigkeitsklage ein. Die endgültige Baugenehmigung erteilte die neu konstituierte schwarze-grüne Senatsregierung erst im September 2008, allerdings nur unter strengen Auflagen. So verpflichtete die grüne Umweltsenatorin Anja Hajduk Vattenfall, nur eine bestimmte Menge an Elbwasser entnehmen zu dürfen, so dass das Steinkohlekraftwerk Moorburg an 250 Tagen im Jahr seine Leistung deutlich drosseln müsste. Ein aufwändiger Hybrid-Kühlturm hätte dieses Problem entschärft, würde aber weitere Investitionen im zweistelligen Millionenbereich voraussetzen.
Neben ihren verwaltungsrechtllichen Bemühungen strengte Vattenfall ab Herbst vergangenen Jahres weitere juristische Schritte an. Zwischenzeitlich war durch Medienberichte bekannt geworden, dass das Investitionsvolumen aufgrund der Verzögerungen von ursprünglich 2 auf 2,6 Milliarden Euro angestiegen sei. Der Konzern berief sich bei seinem Anspruch auf die Energiecharta (ECT), ein multinationales Vertragswerk, das sowohl Deutschland als auch Schweden ratifiziert haben. Ursprünglich diente das Abkommen der Sicherung des reibungslosen Energiehandels zwischen den Nachfolgestaaten der damaligen Sowjetunion und den europäischen Staaten. Zudem eröffnet es ausländischen Unternehmen den rechtlichen Schutz von getätigten Investitionen in einem der Mitgliedsstaaten. Die Verpflichtungen treffen jedoch nicht einzelne Bundesländer – wie in diesem konkreten Fall die Hansestadt Hamburg – sondern die Bundesrepublik Deutschland als Hoheitsträger.
Nachdem die Vattenfall-Beschwerde Pressemeldungen zufolge der Bundesregierung bereits seit Herbst 2008 vorlag und sich keine gütliche Einigung abzeichnete, erhob der Konzern im April eine Schiedsklage nach den ICSID-Verfahrensregeln. Das eigentliche Verfahren hat zum Zeitpunkt des Redaktionsschluss jedoch noch nicht begonnen. Aktuell müssen sich die beiden Parteien noch auf einen Obmann einigen, der dem Schiedsgericht vorsteht. (Marcus Jung)
Vertreter Vattenfall Europe
MANNHEIMER SWARTLING (Stockholm): Káj Hober (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
LUTHER (Hamburg): Dr. Richard Happ (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Bundesrepublik Deutschland
K&L GATES (Paris): Dr. Sabine Konrad (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Mit Mannheimer Swartling holte sich der schwedische Mutterkonzern eine der renommiertesten Kanzleien des nordischen Landes an die Seite. Ihre Stockholmer Praxis ist im Umgang mit internationalen Schiedsverfahren sehr erfahren. In Deutschland ist die Sozietät unter anderem in ihrer umwelt- und energierechtlichen Praxis ,Klimawandel’ für den Energiekonzern tätig.
Für wesentlich mehr Überraschung sorgt die Mandatierung der deutschen Vattenfall-Tochter, die als weiteren Parteivertreter Richard Happ wählte. Der junge Hamburger Luther-Anwalt ist einer der wenigen Experten hierzulande, der Konzerne, Institutionen und auch Staaten im Zusammenhang mit der ECT berät. So war er bereits 2002 an der Seite von Lettland in einem ECT-Fall gegen den schwedischen Öl-Konzern Nykomb gutachterlich tätig. Daneben ist er in diverse Schiedsverfahren im Zusammenhang mit der Energiecharta als Parteivertreter auf staatlicher Seite wie auch als Schiedsrichter eingebunden. Dem Vernehmen nach konnte Luther durch die Zusammenarbeit von Happ und dem Düsseldorfer Energierechtsteam schon weitere Kontakte zu größeren Energieversorgern knüpfen.
Das Bundeswirtschaftsministerium, dem hier die Federführung auf der Seite der Bundesrepublik oblag, entschied sich dem Vernehmen für Sabine Konrad, seit Juni Partnerin bei K&L Gates in Paris (mehr…). Konrad legte schon in ihrer Zeit als Lovells-Associate von Robert Hunter in Frankfurt einen Schwerpunkt auf internationale Schiedsverfahren. Dieser entwickelte sich in Richtung Investitionsschutz weiter, auch nachdem sie zu Dewey & LeBoeuf nach Paris gewechselt war. Zudem schenkte ihr die Bundesregierung im Herbst 2007 bereits das Vertrauen, als sie Konrad zu einer von vier ständigen deutschen Schiedsrichtern auf der ICSID-Liste benannte.
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 17. Juni 2009

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