Donnerstag, 7. Juni 2012

um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück

Donnerstag, 7. Juni 2012

um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück



Richard Happ


 ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall klagt gegen die Schließung seiner Kernkraftwerke in Deutschland. Laut JUVE-Informationen hat das Unternehmen eine Schiedsklage vor dem Weltbankgericht ICSID eingereicht. Dort verlangt Vattenfall von der Bundesregierung Schadensersatz in Milliardenhöhe, weil er sich durch das Atomausstiegsgesetz schwer benachteiligt sieht. (ICSID Case No. ARB/12/12)

Richard Happ

Der deutsche Atomausstieg steht damit erstmals auf dem Prüfstand der Schiedsorganisation der Weltbank. Als ausländischer Investor kann sich Vattenfall auf die Verletzung von Investitionsschutzregeln, wie etwa der internationalen Energiecharta (ECT) berufen. Dieses Normenwerk schützt ausländische Unternehmen vor Eingriffen in Eigentumsrechte.

Mit seiner ICSID-Klage geht Vattenfall gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 sowie das zuvor vereinbarte Kernbrennstoffsteuergesetz vor. Laut Unternehmensangaben hatte Vattenfall im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung stark in seine Atomkraftwerke in Brunsbüttel und Krümmel investiert. Durch die Beschlüsse zum beschleunigten Atom-Ausstieg wurden diese Investitionen nach Klägersicht wertlos. Als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima hatte die Bundesregierung mehrere Atommeiler, darunter die beiden Vattenfall-Kraftwerke, stilllegen lassen.
Sabine Konrad


Sabine Konrad
Sabine Konrad


Sabine Konrad

Vattenfall war mit seinen Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe im November 2011 an die Presse gegangen. Aufgrund einer Anfrage der Partei Die Grünen im Deutschen Bundestag war seit dem Jahreswechsel bekannt, dass ein erneutes Schiedsverfahren zwischen Vattenfall und Deutschland möglich sei. Laut Schreiben aus dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium, das JUVE vorliegt, ließ die Bundesregierung jedoch eine Frist zur gütlichen Einigung Ende März verstreichen. In der Folge mehrten sich Pressestimmen, dass eine erneute Klage durch Vattenfall unmittelbar bevorstehe.

Das Bundeswirtschaftsministerium rief zum Mai eine eigene Geschäftsstelle ins Leben, die sich mit möglichen Schiedsverfahren infolge des Atomausstiegs beschäftigt. Diese wird geleitet von dem Ministerialdirektor Dr. Hans-Joachim Henckel. Vor wenigen Tagen bestätigte das Ministerium , dass diese Maßnahme “im Vorfeld einer möglichen Klage” ergriffen wurde. Aus prozesstaktischen Gründen wollte man sich zu bereits anhängigen Schiedsklagen jedoch nicht äußern.

Gegen den Atomausstieg hatte bereits E.on Verfassungsbeschwerde erhoben (mehr…). Auch RWE und Vattenfall behalten sich den Gang nach Karlsruhe ausdrücklich vor.

Vertreter Vattenfall AB und Vattenfall Europe
Mannheimer Swartling (Stockholm): Kaj Hobér (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Luther (Hamburg): Dr. Richard Happ (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Berlin): Keine Nennungen
Inhouse (Stockholm): Keine Nennungen

Vertreter Bundesrepublik Deutschland
K&L Gates (Frankfurt): Dr. Sabine Konrad, Lisa Richman (beide internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Berlin): Dr. Hans-Joachim Henckel (Leiter Geschäftsstelle Schiedsverfahren 13. Atomgesetznovelle, Ministerium für Wirtschaft und Technologie)

ICSID-Schiedsgericht – noch nicht konstituiert

Hintergrund: Im Wesentlichen gleicht die Konstellation der rechtlichen Vertreter der des sogenannten Moorburg-Verfahrens (mehr…). Seinerzeit hatte Vattenfall, vertreten durch ein deutsch-schwedisches Team von Mannheimer Swartling und Luther, Schadensersatz in Höhe von 600 Millionen Euro verlangt. Der Bund setzte seinerzeit auf K&L Gates.

Auch damals beriefen sich die Kläger auf Normen des Investitionsschutzes, hier die Internationale Energiecharta. Das damalige ICSID-Verfahren wurde 2010 durch einen Vergleich beendet (mehr…). Mannheimer Swartling ist weiterhin eine der Hauskanzleien des Staatskonzerns Vattenfall. Trotz eines Führungswechsels in der Stockholmer Konzernrechtsabteilung war die schwedische Top-Kanzlei beim Vorgehen gegen einen europäischen Staat gesetzt. Auch deutsche Anwälte von Mannheimer Swartling sollen dem Vernehmen nach in das ICSID-Verfahren eingebunden sein.

Dagegen haben sich die internationalen Schiedspraxen von Luther und K&L Gates seit dem ersten Rechtsstreit sprunghaft weiterentwickelt. So hat sich Luther im Vorjahr zur Gründung einer eigenen Praxisgruppe Internationale Schiedsverfahren unter Leitung der Partner Dr. Richard Happ und Dr. René-Alexander Hirth entschieden. In der deutschen Schiedsszene hat sich Happ innerhalb weniger Jahre einen herausragenden Ruf für Investitionsschutzstreitigkeiten erworben. Schon als Senior Associate begleitete er ein ICSID-Verfahren gegen die Ukraine mit (mehr…) und betreut aktuell für einen Investor ein Verfahren gegen Albanien. Zudem ist Happ auch als Schiedsrichter in großen energierechtlichen Verfahren gefragt.

Auch die andere Parteivertreterin, Dr. Sabine Konrad, war im ersten ICSID-Verfahren für den Bund tätg. Die K&L Gates-Partnerin gehört seit 2007 zu den vier ständigen deutschen Schiedsrichtern auf der ICSID-Liste – anfangs arbeitete sie noch als Senior Associate bei Lovells (heute Hogan Lovells). Für K&L Gates ist Konrads Praxis ein wichtiges Bindeglied in der globalen Schiedspraxis, denn sie pendelt zwischen Frankfurt und Washington, dem Sitz des Weltbankschiedsgerichts. So ist Konrad unter anderem von Fraport im Zusammenhang mit einem missglückten Terminalprojekt auf den Philippinen mandatiert (mehr…) und berät den Flughafenbetreiber auch im – in Deutschland gänzlich unbeachteten – Folgeschiedsverfahren.

Die Frankfurter Schiedspraxis von K&L Gates wuchs im vergangenen Herbst um Dr. Johann von Pachelbel, ehemals Partner bei Mannheim Swartling (mehr…). Von Pachelbel gehörte zu den Anwälten, die Vattenfall im Moorburg-Verfahren vertraten. Dass er nun im Team von K&L Gates gegen seine frühere Mandantin auftritt, gilt als ausgeschlossen, denn ein möglicher Interessenkonflikt muss intern bereits bei seiner Partnerwahl besprochen worden sein. In solchen Fällen ist es innerhalb internationaler Schiedspraxen üblich, mit sogenannten Chinese Walls zu arbeiten. (Marcus Jung)

 http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2012/06/icsid-klage-vattenfall-fordert-mit-luther-milliardenschaden-vom-bund-zuruck

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