"Noch vor der Sommerpause reichen wir Klage beim
Landgericht Frankfurt ein", berichtet
Andreas Lang,
Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth in Frankfurt, die eine
hohe zweistellige Zahl geschädigter Anleger mit Griechenland-Papieren im Wert
von 6,5 Millionen Euro vertritt.
Diese Anleger wollen das
Land wegen des Verstoßes gegen das Investitionsschutzabkommen zwischen
Deutschland und Griechenland verklagen. Nach dem seit den sechziger Jahren
geltenden Abkommen sollen Anleger vor politischen Risiken des anderen Landes
geschützt werden. Demnach dürften Anleger nur gegen Entschädigung im Wert der
Kapitalanlage enteignet werden, und zwar unverzüglich oder im Voraus, sagt
Lang. Daraus leitet er einen Klagegrund ab, da der Zwangsumtausch nur einen
Bruchteil des ursprünglichen Anlagewerts entschädigte und der Großteil der Bonds
erst in 20 bis 25 Jahren zurückgezahlt werden soll.
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eine Stellungnahme von einem Experten:
Hallo Rolf,
keine Ahnung ob das geht. Habe in den letzten 10 Jahren wo
ich mich mit BITs beschäftige, aber noch nirgendwo von dieser Idee (direkte
Klage vor deutschem Gericht aufgrund BIT) gelesen.
Gruß
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Meinst du die Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth sind keine Experten?
AntwortenLöschenDie werden sich dabei wohl was gedacht haben.
Ansonsten machen die sich ja selbst zum Kasper...
Da Urteil ist aber nicht vergleichbar mit dem völkerrechtlichem ICSID!
Zur Zeit bekommt man von seiner Depotbank Angebote zum Aufkauf der
AntwortenLöschenGriechenlandanleihen. Einmal von Jus Auctorius zu 12% und jetzt von
Noah Investment zu 10% mit Rückabwicklung und Auskehrung bei erolgreicher
Klage.
Da die Gegenwerte im Depot derart zusammengeschrumpft sind, würde der
jeweilige Gegenwert bei einem Verkauf durch die Gebühren aufgezehrt.
Daher halte ich die Angebote, trotz der schlechten Kurse, für
nicht uninteressant für Kleinstanleger.
Was mich stört: Die Abwicklung wird nicht über die Bank erfolgen. Man soll
erst die Papiere übertragen und dann erhält man das Geld.
Aber bekommt man das Geld auch.........
Stellt sich also die Frage ob die Käufer seriös sind. Von Jus Auctorius
konnte ich lediglich ergoogeln, dass sie erst Anfang des Jahres gegründet
wurde. Sie hat ein ähnliches Angebot im Februar für Lehmann Anleihen
abgegeben. Das Angebotsvolumen war ähnlich gering wie das für unsere
Papiere. Gibt es hier Erfahrungen, Berichte oder Einschätzungen???
Zu Noah Investment habe ich überhaupt nichts gefunden....
Das sollte Rolf mal posten, könnte vielleicht noch interessant werden.
Mit den BITs mussten sie sich in Frankfurt schon befassen, aber auf einer anderen Ebene, z.B. hier: http://www.globalarbitrationreview.com/news/article/30442/german-court-takes-first-view-slovakia-bit-challenge/
AntwortenLöschenIch möchte nocheinmal folgende Veröffentlichung vorstellen:
http://unctad.org/en/docs/webdiaepcb2011d3_en.pdf
Eine Grundregel bei der Entscheidung im ICSID-Verfahren ist die wörtliche Auslegung des BIT-Vertrages, würde hier der Begriff "Gesellschaft eines Drittstaates" auf die EZB zutreffen?
Ist bereits klar, ob mit einem Schiedsverfahren der andere rechtliche Weg versperrt wäre? Ich habe dazu noch nichts gelesen.
Beim ICSID geht es definitiv nicht um wortwörtliche Auslegung. Ich verweise auf das Siemens Verfahren gegen Argentinien in den 90 ern.
AntwortenLöschenEs gilt in der Vertragsauslegung das Prinzip der Meistbegünstigung.
Bezüglich der Anträge:
AntwortenLöschenJeder Antragsteller kann gegen Behörden, ohne Anwalt, in Deutschland eine Klage wegen Untätigkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben, wenn ein Widerspruch oder ein Antrag innerhalb einer angemessenen Frist (i.d.R. 3 Monate) von der Behörde nicht beantwortet wird!
Geht es evtl. hierhin?
AntwortenLöschen"Die meisten ICSID-Schiedsgerichtsverfahren finden am Sitz der ICSID in Washington statt. Ein anderer Schiedsort außerhalb von eigenen Niederlassungen der Weltbank muss von der ICSID genehmigt werden. Gemäß Artikel 63 a der Konvention für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten können außerdem ohne Einzelgenehmigung Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren am Sitz von privaten oder öffentlichen Einrichtungen stattfinden, mit der das ICSID ein entsprechendes Abkommen getroffen hat, wenn die Parteien dies wünschen. Weltweit gibt es bislang ICSID-Kooperationsvereinbarungen mit 7 Schiedsgerichtsorganisationen. Im Dezember 2005 hat sie einen Vertrag mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) geschlossen, nach der ICSID-Verfahren auch in dem Frankfurt International Arbitration Center FIAC durchgeführt werden können. Damit gehört Frankfurt zu den zwei Städten in Europa, die als Schiedsgerichtsstandort zur Durchführung von ICSID-Verfahren außerhalb von eigenen Niederlassungen der Weltbank generell anerkannt wurden.
Frankfurt am Main bietet alle Voraussetzungen für einen bedeutenden internationalen Schiedsstandort. Beim Oberlandesgericht Frankfurt ist ein Spezialsenat für Schiedsrecht eingerichtet. "
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/streitbeilegung/schiedsgericht/icsid/
Deutschland hat 1969 das "Übereinkommen
zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten" unterschrieben (http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_975_2/index.html).
Im BIT steht der Begirff "Kapitalanlagen", den es so im ICSID-abkommen nicht gibt, dort wird immer auf "Investitionen" abgestellt, siehe auch Art.25 ICSID-Konvention.
Der ICSID-Weg würde den gerichtlichen Weg verbauen.
Wer vor irgendwelchen nationalen Gerichten klagt, sollte sich im vorwege darüber im klaren sein, dass der völkerrechtliche ICSID Klageweg dadurch für immer verbaut ist!!!
LöschenVielleicht ganz interessant zur Argumentation eines Antrages auf Tätigwerden der BRD:
AntwortenLöschenÜberlegungen der EU zu einem EU-weiten BIT-Entwurf: investor-state wird angestrebt, Schutz soll für alle möglichen Anlageformen gelten (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/july/tradoc_146307.pdf)
Nr. 63-66 TFEU : http://euwiki.org/TFEU#Article_63
Etwas Lesestoff zum Einsatz von BITs bei SDR-Vorgägen anhand des IT-ARG-Claim und den Entscheidungsgründen für die Annahme desselben: http://www.iisd.org/pdf/2012/iisd_itn_january_2012_en.pdf.
Auch die Gegenargument sind interessant, es war keine einstimmige Entscheidung, S.15.
Lt. BIT war auch hier ein State-state-Bit vereinbart, das -so lese ich den Artikel auf S.15- direkt vor das Tribunal gelangte.
Übersicht:
AntwortenLöschenhttp://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/recht/icsid_verfahren.pdf
Von Frankfurt haben wir, außerhalb das BIT, auch schon ein Urteil über ZwangsCACei:
AntwortenLöschenAuch sehen die zur Bewältigung von Zahlungsschwächen bei Staaten, die Anleiheschuldner sind, auf internationaler Ebene gefassten Beschlüsse keine Erstreckung von Mehrheitsklauseln ipso iure auf bereits laufende Schuldverschreibungen vor.
Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 27.03.2012
Aktenzeichen: 5 AktG 3/11
Dokumenttyp:
Keine Anwendbarkeit des SchVG 2009 auf Inhaberschuldverschreibungen einer ausländischen Emittentin, die vor dem 5.8.2009 ausgegeben wurden.
Rolf hat bezüglich Staatsnotstand / Zahlungsschwäche auch noch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht!
AntwortenLöschenDas passt auch auf Griechenland!!!