Mittwoch, 7. Mai 2014

ICSID Griechenland

ch glaube der ICSID ist wahrscheinlich der erfolgversprechenste Weg, aber man muss wohl viel Zeit mitbringen und tiefe Taschen haben.....
Der erste Fall ist jetzt anhängig.....schaut euch mal den Zeitplan an.....

Poštová banka, a.s. and ISTROKAPITAL SE v. Hellenic Republic
(ICSID Case No. ARB/13/8)

http://www.italaw.com/sites/default/files/case-documents/italaw3128_0.pdf

Samstag, 1. Dezember 2012

How law firms, arbitrators and financiers are fuelling an investment arbitration boom


How law firms, arbitrators and financiers are fuelling an investment arbitration boom


Profiting from injustice

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HOW LAW FIRMS, ARBITRATORS AND FINANCIERS ARE FUELLING AN INVESTMENT ARBITRATION BOOM

A small club of international law firms, arbitrators and financial speculators are fuelling an investment arbitration boom that is costing taxpayers billions of dollars and preventing legislation in the public interest, according to a new report from the Transnational Institute and Corporate Europe Observatory.
Investment arbitration cases are brought by foreign investors against governments following alleged breaches of international investment agreements. Emblematic cases include tobacco giant Philip Morris suing Uruguay and Australia over health warnings on cigarette packets; and Swedish energy multinational Vattenfall seeking $3.7bn from Germany following that country’s decision to phase-out nuclear energy.
Profiting from Injustice uncovers a secretive but burgeoning legal industry which benefits from these disputes – at the expense of taxpayers, the environment and human rights. Law firms and arbitrators, who are making millions from investment disputes against governments, are actively promoting new cases and lobbying against reform in the public interest.

Download a PDF of the full report:

Freitag, 6. Juli 2012

Staatsanleihen stellen ferner "Kapitalanlagen" im Sinne des deutschgriechischen BIT von 1961 dar.

in 20 Punkten fasst Prof Sandrock in RiW 7/2011 sein Ergebnis zusammen:

14. Staatsanleihen stellen ferner "Kapitalanlagen" im Sinne des deutschgriechischen BIT von 1961 dar. Dessen Art. 3 Abs. 1 sichert den Kapitalanlagen der Angehörigen der Vertragsstaaten "vollen Schutz und Sicherheit" zu. Die Normen des deutschgriechischen BIT müssen im Lichte der neuesten Rechtsprechung internationaler Schiedsgerichte ausgelegt werden. Auf ihrer Grundlage sind die deutschen Gläubiger von griechischen Staatsanleihen einerseits zu 53,5 % des Nennwerts ihrer Anleihen enteignet worden (weil Griechenland nicht bereit ist, auf diesen Prozentsatz ihrer Forderungen überhaupt irgendwelche Zahlungen zu leisten). Andererseits sind ihnen in Ansehung derjenigen 46,5 % des Nennwerts ihrer Forderungen andere - aber finanzwirtschaftlich minderwertigere - Leistungen (u. a. durch die Ausgabe von new bonds) angeboten worden. In beiden takeitorleaveit-Angeboten liegt eine Enteignung im Sinne des deutschgriechischen BIT.

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Sandrock, Otto
Professor Dr. Otto Sandrock, LL.M. (Yale), Rechtsanwalt, Münster/Düsseldorf

Ersatzansprüche geschädigter deutscher Inhaber von griechischen Staatsanleihen

Die griechische Finanzkrise 2010-2012 mündete in zwei "Rettungspakete" für Griechenland (im Sommer 2010 und im Februar 2012), an denen sich die Staaten der EURO-Zone und der IWF gemeinsam mit der EZB beteiligten. Die beiden Rettungspakete veranlassten Griechenland im März 2012, seinen privaten Gläubigern ein Umtauschangebot (Invitation Memorandum) zu unterbreiten, kraft dessen diese auf 53,5 % des Nennwerts ihrer Anleihen verzichten sollten. Für die restlichen 46,5 % des Nennwerts sollten die Gläubiger neue Staatsanleihen, Schuldscheine sowie Besserungsscheine erhalten. Man schätzt, das Umtauschangebot habe zu einem finanziellen Verlust von etwa 75 %-80 % des Nennwerts dieser Anleihen geführt. Etwa 96,9 % aller privaten Gläubiger, einschließlich der deutschen, nahmen dieses Angebot dennoch an. Umgekehrt gingen etwa 3,1 % der Gläubiger, darunter wiederum deutsche, auf dieses Angebot nicht ein (sog. hold out creditors). Die Staatsanleihen dieser hold out-Gläubiger repräsentieren ca. 5,5 Mrd. €. Die hold out-Gläubiger fühlen sich durch das griechische Angebot geschädigt. Daher stellt sich für sie die Frage, ob sie mit Erfolg Ersatzansprüche gegen Griechenland geltend machen können. Der folgende Beitrag geht auf die vielfältigen, komplizierten Rechtsfragen in diesem Zusammenhang ein.

Freitag, 8. Juni 2012

investorgo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ..." hinterlassen: Das zugrundeliegende BIT BRD-ARG hat beide Klauseln (http://unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/germany_argentina_sp.pdf), Artikel 10 erlaubt auch ein investor-state-Verfahren. Der Siemens-Sachverhalt war ein klarer ICSID-Fall. Strittig war nur, ob Siemens die 6 Monate Wartezeit verkürzen konnte, die im BIT vorgesehen ist. Dies wurde in diesem Fall bejaht, bei Wintershall vs Arg nicht (http://www.iisd.org/itn/2009/01/05/german-firm-fails-to-pass-jurisdictional-hurdle-in-claim-against-argentina-decision-provokes-questions-about-the-scope-and-applicability-of-mfn-protection). Ich könnte mir vorstellen, dass die Frage der grundsätzlichen Zulassung, wenn der Heimatstaat nicht will, noch enger gesehen wird. Beim BIT Italien-Argentinien liegt wohl ein investor-state-bit vor mit der Vorgabe, erst nach 18 Monten klagen zu können, wenn es auf dem gerichtlichen Wege nichts bringt.(http://unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/italy_argentina_it.pdf). Dieses dürfte uns nur in dem Punkt "Portfolioinvestition bei Staatsanleihen geschützt" helfen. Anderererseits sind bei einem Schiedsverfahren vorhergehende Entscheidungen nicht bindend. Gibt es denn Schiedsgerichtsverfahren, das jemals von der BRD eingeleitet oder befürwortet wurde? Von investorgo am 8. Juni

investorgo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ..." hinterlassen:

Das zugrundeliegende BIT BRD-ARG hat beide Klauseln (http://unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/germany_argentina_sp.pdf), Artikel 10 erlaubt auch ein investor-state-Verfahren. Der Siemens-Sachverhalt war ein klarer ICSID-Fall. Strittig war nur, ob Siemens die 6 Monate Wartezeit verkürzen konnte, die im BIT vorgesehen ist. Dies wurde in diesem Fall bejaht, bei Wintershall vs Arg nicht (http://www.iisd.org/itn/2009/01/05/german-firm-fails-to-pass-jurisdictional-hurdle-in-claim-against-argentina-decision-provokes-questions-about-the-scope-and-applicability-of-mfn-protection).
Ich könnte mir vorstellen, dass die Frage der grundsätzlichen Zulassung, wenn der Heimatstaat nicht will, noch enger gesehen wird.
Beim BIT Italien-Argentinien liegt wohl ein investor-state-bit vor mit der Vorgabe, erst nach 18 Monten klagen zu können, wenn es auf dem gerichtlichen Wege nichts bringt.(http://unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/italy_argentina_it.pdf).
Dieses dürfte uns nur in dem Punkt "Portfolioinvestition bei Staatsanleihen geschützt" helfen. Anderererseits sind bei einem Schiedsverfahren vorhergehende Entscheidungen nicht bindend.

Gibt es denn Schiedsgerichtsverfahren, das jemals von der BRD eingeleitet oder befürwortet wurde?



Von investorgo am 8. Juni 2012 09:10 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

Donnerstag, 7. Juni 2012

Deutschland muss sich zum ersten Mal als Beklagte vor dem Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) verantworten. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall empfindet die wasserrechtlichen Auflagen beim Bau seines Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg als zu hart.

ICSID-Verfahren: Vattenfall setzt bei Moorburg-Klage auf Mannheimer Swartling und Luther

Deutschland muss sich zum ersten Mal als Beklagte vor dem Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) verantworten. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall empfindet die wasserrechtlichen Auflagen beim Bau seines Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg als zu hart. Die geschätzten Mehrkosten in Höhe von 600 Millionen Euro will das Unternehmen nun vom Staat ersetzt haben und beruft sich dabei auf die internationale Energiecharta.Der eigentliche Streit spielt sich jedoch im Stadtstaat Hamburg ab. Im Sommer 2004 hatte Vattenfall angekündigt, dort ein Kohlekraftwerk errichten zu wollen. Die damals allein regierende CDU machte im Hamburger Senat den Weg für den Energiemulti frei, welcher daraufhin über 1,7 Milliarden Euro in den Kraftwerksneubau investieren wollte. Im November 2007 erteilte der Hamburger Senat unter Oberbürgermeister Ole von Beust (CDU) die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Kommunalwahl im Frühjahr 2008 sprachen CDU und Grüne auch über das Bauprojekt – konnten sich jedoch nicht zu einer endgültigen Lösung durchringen.
Weil Vattenfall das Scheitern des Vorhabens kommen sah, legte der Stromkonzern eine verwaltungsrechtliche Untätigkeitsklage ein. Die endgültige Baugenehmigung erteilte die neu konstituierte schwarze-grüne Senatsregierung erst im September 2008, allerdings nur unter strengen Auflagen. So verpflichtete die grüne Umweltsenatorin Anja Hajduk Vattenfall, nur eine bestimmte Menge an Elbwasser entnehmen zu dürfen, so dass das Steinkohlekraftwerk Moorburg an 250 Tagen im Jahr seine Leistung deutlich drosseln müsste. Ein aufwändiger Hybrid-Kühlturm hätte dieses Problem entschärft, würde aber weitere Investitionen im zweistelligen Millionenbereich voraussetzen.
Neben ihren verwaltungsrechtllichen Bemühungen strengte Vattenfall ab Herbst vergangenen Jahres weitere juristische Schritte an. Zwischenzeitlich war durch Medienberichte bekannt geworden, dass das Investitionsvolumen aufgrund der Verzögerungen von ursprünglich 2 auf 2,6 Milliarden Euro angestiegen sei. Der Konzern berief sich bei seinem Anspruch auf die Energiecharta (ECT), ein multinationales Vertragswerk, das sowohl Deutschland als auch Schweden ratifiziert haben. Ursprünglich diente das Abkommen der Sicherung des reibungslosen Energiehandels zwischen den Nachfolgestaaten der damaligen Sowjetunion und den europäischen Staaten. Zudem eröffnet es ausländischen Unternehmen den rechtlichen Schutz von getätigten Investitionen in einem der Mitgliedsstaaten. Die Verpflichtungen treffen jedoch nicht einzelne Bundesländer – wie in diesem konkreten Fall die Hansestadt Hamburg – sondern die Bundesrepublik Deutschland als Hoheitsträger.
Nachdem die Vattenfall-Beschwerde Pressemeldungen zufolge der Bundesregierung bereits seit Herbst 2008 vorlag und sich keine gütliche Einigung abzeichnete, erhob der Konzern im April eine Schiedsklage nach den ICSID-Verfahrensregeln. Das eigentliche Verfahren hat zum Zeitpunkt des Redaktionsschluss jedoch noch nicht begonnen. Aktuell müssen sich die beiden Parteien noch auf einen Obmann einigen, der dem Schiedsgericht vorsteht. (Marcus Jung)
Vertreter Vattenfall Europe
MANNHEIMER SWARTLING (Stockholm): Káj Hober (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
LUTHER (Hamburg): Dr. Richard Happ (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Bundesrepublik Deutschland
K&L GATES (Paris): Dr. Sabine Konrad (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Mit Mannheimer Swartling holte sich der schwedische Mutterkonzern eine der renommiertesten Kanzleien des nordischen Landes an die Seite. Ihre Stockholmer Praxis ist im Umgang mit internationalen Schiedsverfahren sehr erfahren. In Deutschland ist die Sozietät unter anderem in ihrer umwelt- und energierechtlichen Praxis ,Klimawandel’ für den Energiekonzern tätig.
Für wesentlich mehr Überraschung sorgt die Mandatierung der deutschen Vattenfall-Tochter, die als weiteren Parteivertreter Richard Happ wählte. Der junge Hamburger Luther-Anwalt ist einer der wenigen Experten hierzulande, der Konzerne, Institutionen und auch Staaten im Zusammenhang mit der ECT berät. So war er bereits 2002 an der Seite von Lettland in einem ECT-Fall gegen den schwedischen Öl-Konzern Nykomb gutachterlich tätig. Daneben ist er in diverse Schiedsverfahren im Zusammenhang mit der Energiecharta als Parteivertreter auf staatlicher Seite wie auch als Schiedsrichter eingebunden. Dem Vernehmen nach konnte Luther durch die Zusammenarbeit von Happ und dem Düsseldorfer Energierechtsteam schon weitere Kontakte zu größeren Energieversorgern knüpfen.
Das Bundeswirtschaftsministerium, dem hier die Federführung auf der Seite der Bundesrepublik oblag, entschied sich dem Vernehmen für Sabine Konrad, seit Juni Partnerin bei K&L Gates in Paris (mehr…). Konrad legte schon in ihrer Zeit als Lovells-Associate von Robert Hunter in Frankfurt einen Schwerpunkt auf internationale Schiedsverfahren. Dieser entwickelte sich in Richtung Investitionsschutz weiter, auch nachdem sie zu Dewey & LeBoeuf nach Paris gewechselt war. Zudem schenkte ihr die Bundesregierung im Herbst 2007 bereits das Vertrauen, als sie Konrad zu einer von vier ständigen deutschen Schiedsrichtern auf der ICSID-Liste benannte.
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 17. Juni 2009

um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück

Donnerstag, 7. Juni 2012

um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück



Richard Happ


 ICSID-Klage: Vattenfall fordert mit Luther Milliardenschaden vom Bund zurück

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall klagt gegen die Schließung seiner Kernkraftwerke in Deutschland. Laut JUVE-Informationen hat das Unternehmen eine Schiedsklage vor dem Weltbankgericht ICSID eingereicht. Dort verlangt Vattenfall von der Bundesregierung Schadensersatz in Milliardenhöhe, weil er sich durch das Atomausstiegsgesetz schwer benachteiligt sieht. (ICSID Case No. ARB/12/12)

Richard Happ

Der deutsche Atomausstieg steht damit erstmals auf dem Prüfstand der Schiedsorganisation der Weltbank. Als ausländischer Investor kann sich Vattenfall auf die Verletzung von Investitionsschutzregeln, wie etwa der internationalen Energiecharta (ECT) berufen. Dieses Normenwerk schützt ausländische Unternehmen vor Eingriffen in Eigentumsrechte.

Mit seiner ICSID-Klage geht Vattenfall gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 sowie das zuvor vereinbarte Kernbrennstoffsteuergesetz vor. Laut Unternehmensangaben hatte Vattenfall im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung stark in seine Atomkraftwerke in Brunsbüttel und Krümmel investiert. Durch die Beschlüsse zum beschleunigten Atom-Ausstieg wurden diese Investitionen nach Klägersicht wertlos. Als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima hatte die Bundesregierung mehrere Atommeiler, darunter die beiden Vattenfall-Kraftwerke, stilllegen lassen.
Sabine Konrad


Sabine Konrad
Sabine Konrad


Sabine Konrad

Vattenfall war mit seinen Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe im November 2011 an die Presse gegangen. Aufgrund einer Anfrage der Partei Die Grünen im Deutschen Bundestag war seit dem Jahreswechsel bekannt, dass ein erneutes Schiedsverfahren zwischen Vattenfall und Deutschland möglich sei. Laut Schreiben aus dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium, das JUVE vorliegt, ließ die Bundesregierung jedoch eine Frist zur gütlichen Einigung Ende März verstreichen. In der Folge mehrten sich Pressestimmen, dass eine erneute Klage durch Vattenfall unmittelbar bevorstehe.

Das Bundeswirtschaftsministerium rief zum Mai eine eigene Geschäftsstelle ins Leben, die sich mit möglichen Schiedsverfahren infolge des Atomausstiegs beschäftigt. Diese wird geleitet von dem Ministerialdirektor Dr. Hans-Joachim Henckel. Vor wenigen Tagen bestätigte das Ministerium , dass diese Maßnahme “im Vorfeld einer möglichen Klage” ergriffen wurde. Aus prozesstaktischen Gründen wollte man sich zu bereits anhängigen Schiedsklagen jedoch nicht äußern.

Gegen den Atomausstieg hatte bereits E.on Verfassungsbeschwerde erhoben (mehr…). Auch RWE und Vattenfall behalten sich den Gang nach Karlsruhe ausdrücklich vor.

Vertreter Vattenfall AB und Vattenfall Europe
Mannheimer Swartling (Stockholm): Kaj Hobér (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Luther (Hamburg): Dr. Richard Happ (Internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Berlin): Keine Nennungen
Inhouse (Stockholm): Keine Nennungen

Vertreter Bundesrepublik Deutschland
K&L Gates (Frankfurt): Dr. Sabine Konrad, Lisa Richman (beide internationale Schiedsgerichtsverfahren) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Berlin): Dr. Hans-Joachim Henckel (Leiter Geschäftsstelle Schiedsverfahren 13. Atomgesetznovelle, Ministerium für Wirtschaft und Technologie)

ICSID-Schiedsgericht – noch nicht konstituiert

Hintergrund: Im Wesentlichen gleicht die Konstellation der rechtlichen Vertreter der des sogenannten Moorburg-Verfahrens (mehr…). Seinerzeit hatte Vattenfall, vertreten durch ein deutsch-schwedisches Team von Mannheimer Swartling und Luther, Schadensersatz in Höhe von 600 Millionen Euro verlangt. Der Bund setzte seinerzeit auf K&L Gates.

Auch damals beriefen sich die Kläger auf Normen des Investitionsschutzes, hier die Internationale Energiecharta. Das damalige ICSID-Verfahren wurde 2010 durch einen Vergleich beendet (mehr…). Mannheimer Swartling ist weiterhin eine der Hauskanzleien des Staatskonzerns Vattenfall. Trotz eines Führungswechsels in der Stockholmer Konzernrechtsabteilung war die schwedische Top-Kanzlei beim Vorgehen gegen einen europäischen Staat gesetzt. Auch deutsche Anwälte von Mannheimer Swartling sollen dem Vernehmen nach in das ICSID-Verfahren eingebunden sein.

Dagegen haben sich die internationalen Schiedspraxen von Luther und K&L Gates seit dem ersten Rechtsstreit sprunghaft weiterentwickelt. So hat sich Luther im Vorjahr zur Gründung einer eigenen Praxisgruppe Internationale Schiedsverfahren unter Leitung der Partner Dr. Richard Happ und Dr. René-Alexander Hirth entschieden. In der deutschen Schiedsszene hat sich Happ innerhalb weniger Jahre einen herausragenden Ruf für Investitionsschutzstreitigkeiten erworben. Schon als Senior Associate begleitete er ein ICSID-Verfahren gegen die Ukraine mit (mehr…) und betreut aktuell für einen Investor ein Verfahren gegen Albanien. Zudem ist Happ auch als Schiedsrichter in großen energierechtlichen Verfahren gefragt.

Auch die andere Parteivertreterin, Dr. Sabine Konrad, war im ersten ICSID-Verfahren für den Bund tätg. Die K&L Gates-Partnerin gehört seit 2007 zu den vier ständigen deutschen Schiedsrichtern auf der ICSID-Liste – anfangs arbeitete sie noch als Senior Associate bei Lovells (heute Hogan Lovells). Für K&L Gates ist Konrads Praxis ein wichtiges Bindeglied in der globalen Schiedspraxis, denn sie pendelt zwischen Frankfurt und Washington, dem Sitz des Weltbankschiedsgerichts. So ist Konrad unter anderem von Fraport im Zusammenhang mit einem missglückten Terminalprojekt auf den Philippinen mandatiert (mehr…) und berät den Flughafenbetreiber auch im – in Deutschland gänzlich unbeachteten – Folgeschiedsverfahren.

Die Frankfurter Schiedspraxis von K&L Gates wuchs im vergangenen Herbst um Dr. Johann von Pachelbel, ehemals Partner bei Mannheim Swartling (mehr…). Von Pachelbel gehörte zu den Anwälten, die Vattenfall im Moorburg-Verfahren vertraten. Dass er nun im Team von K&L Gates gegen seine frühere Mandantin auftritt, gilt als ausgeschlossen, denn ein möglicher Interessenkonflikt muss intern bereits bei seiner Partnerwahl besprochen worden sein. In solchen Fällen ist es innerhalb internationaler Schiedspraxen üblich, mit sogenannten Chinese Walls zu arbeiten. (Marcus Jung)

 http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2012/06/icsid-klage-vattenfall-fordert-mit-luther-milliardenschaden-vom-bund-zuruck

Freitag, 18. Mai 2012

3.4 Bilateral investment treaties and the resolution of sovereign debt crises

3.4 Bilateral investment treaties and the resolution
of sovereign debt crises
Recent years have seen a number of initiatives aimed at
reducing the social and economic costs of international
sovereign debt crises by promoting a more orderly (and
hence more timely) resolution of such crises. Some initiatives
have actually been implemented by the respective
parties involved : contractual Collective Action Clauses
(CACs) are inserted into the documentation of new
bond issues under US law, and a number of emerging
economies and private creditors’ associations have agreed
upon the text of non legally binding “Principles for stable
capital fl ows and fair debt restructuring in emerging markets”.
Other initiatives have been shelved, in particular the
so-called “statutory approaches”, such as the Sovereign
Debt Restructuring Mechanism (SDRM) initially proposed
by the First Deputy Managing Director of the IMF, Anne
Krueger.
These initiatives, concerning in particular the provision
of adequate information and addressing co-ordination
problems among creditors, perhaps did not pay suffi cient
attention to the, sometimes kaleidoscopic, general legal
framework surrounding sovereign debt crises.
Indeed, under international law, several legal norms exist
that could impact upon the rights and obligations of the
different parties involved in sovereign debt restructuring.
Among them are the numerous Bilateral Investment

 Treaties (BITs). Such BITs in essence aim at attracting
foreign direct investment into less developed and emerging
economies, by guaranteeing foreign investors the
right to individual protection (and, if need be, to appropriate
defence and compensation).
In view of the substantive differences, legal as well as
economic, between their nature, aim and effects, one
would not expect BITs to interfere in any way with crisis
resolution initiatives such as CACs. However, this article
indicates that there are sound legal arguments permitting
private creditors to invoke the protection granted by BITs.
That possibility could affect the incentives for different
classes of creditors either to participate in a debt restructuring
or to hold out. The rights granted to individual
creditors under a rather general legal framework (BITs)
could hence impact upon the functioning of another, very
specifi c framework, designed to establish a proper balance
between the public good of an orderly and timely
resolution of a debt crisis, and the preservation of the
rights of private creditors as a group (CACs).
Such interaction between two different spheres is unwarranted,
in particular as the amounts involved could
become signifi cant : in the case of Argentina, the debt
remaining unrestructured after the closing of the debt
exchange offer represents 19.6 billions of US dollar, or
11.5 p.c. of GDP. The potential direct and indirect costs
involved are thus substantial.
A solution to the problem should be sought at the international
- and preferably the multilateral - level. Both a
multilateral agreement on investment and a multilateral
statutory mechanism for debt restructuring could clarify
the situation overall, with the latter presenting the advantages
of transparency and consistency. Ultimately, this
article therefore adds to the arguments in favour of the
international community resuming

aus:

 Financial Stability
Review 2005

National Bank of Belgium
http://www.bnb.be/doc/ts/Publications/FSR/FSR_2005_EN.pdf